Jeder, der in Deutschland schon eine Bierflasche in der Hand hatte, wird dort vermutlich den Begriff Reinheitsgebot gelesen haben. Doch was bedeutet das überhaupt und woher stammt es? Im folgenden geben wir einen Überblick über die wichtigsten Fakten zum Reinheitsgebot.
Verordnung von 1516
1516 wurde im Herzogtum Bayern durch Wilhelm IV. und Ludwig X. eine Verordnung erlassen, die das Brauen von Bier regeln sollte. Bis dahin gab es zwar bereits ähnliche Regelungen, diese waren jedoch zumeist nur sehr lokal gültig.
Durch den Zusammenschluss der bayrischen Teilherzogtümer wurde es notwendig eine gemeinsame Landesverordnung zu beschließen. Als Teil dieser Landesverordnung wurden die Preise und enthaltenen Rohstoffe des Bieres geregelt. Letzteres wurde nötig, um die Qualität des Bieres zu gewährleisten, da häufig dem Bier Stoffe zugesetzt wurden, die das Bier teils ungenießbar, teils sogar giftig machten.
Zutaten zum Bierbrauen
Daher wurde bestimmt, dass ausschließliche Gerste, Hopfen und Wasser zum Bierbrauen verwendet werden durften. Diese Vorgabe hat (zu Teilen) noch bis in die heutige Zeit Bestand.
Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.
Verordnung von 1918
Als Reinheitsgebot wurde die Verordnung 1918 erstmals in einem Protokoll des bayrischen Landtags bei den Zutrittsverhandlungen zur Weimarer Republik bezeichnet. Bereits zuvor wurde jedoch 1906 auf Reichsebene die Verordnung im Rahmen eines Biersteuergesetzes verankert.
Überarbeitung des Reinheitsgebots
Natürlich wurde auch das bayrische Reinheitsgebot von 1516 im Laufe der vergangenen Jahrhunderte immer wieder überarbeitet. So wurde aus Gerste der Gerstenmalz, als man feststellte, dass sich dieses besser zur Herstellung eignete. Ebenso wurde die starre Fixierung auf Gerste aufgehoben und weitere Getreidesorten erlaubt. Auch die Hefe, die als solches erst wesentlich später entdeckt wurde, jedoch bereits immer Teil des Bierbrauens war, wurde in die erlaubte Zutatenliste aufgenommen.